QR-Rechnung löst rote und orange Einzahlungsscheine ab
Ab 30. September 2022 können rote und orange Einzahlungsscheine nicht mehr verwendet werden.
Der Schweizer Zahlungsverkehr wird vereinheitlicht und digitalisiert. Damit wird die Grundlage für nahtlose digitale Abläufe im Zahlungsverkehr geschaffen.
Mit der Einführung der QR-Rechnung Ende Juni 2020 wurde der Zahlungsverkehr in der Schweiz weiter harmonisiert und digitalisiert. Am 30. September 2022 werden die roten und orangen Einzahlungsscheine eingestellt und durch die QR-Rechnung abgelöst. Rote und orange Einzahlungsscheine können ab diesem Datum nicht mehr verwendet werden.
Daueraufträge anpassen
Prüfen Sie rechtzeitig, ob Sie Überweisungen mittels Dauerauftrag tätigen, die auf Basis eines roten oder orangen Einzahlungsscheins eingerichtet wurden. Falls ja, löschen Sie die bestehenden Daueraufträge und richten diese auf Basis einer QR-Rechnung neu ein.
Zahlungsvorlagen anpassen
Prüfen Sie, ob Sie Zahlungsvorlagen auf Basis eines orangen oder roten Einzahlungsscheines verwenden. Falls ja, löschen Sie die bestehenden Zahlungsvorlagen und richten Sie diese auf Basis einer QR-Rechnung neu ein.
Die wichtigsten Punkte zur QR Rechnung
- QR-Rechnungen können analog als auch digital bezahlt werden.
- Es entsteht ein geringerer Erfassungsaufwand, da der QR-Code alle zahlungsrelevanten Informationen beinhaltet
- QR-Rechnungen können via Software oder online generiert, ausgedruckt und versendet werden
- Die QR-Rechnung mit QR-IBAN ersetzt bei der Rechnungsstellung das ESR-Verfahren mit den orangen Einzahlungsscheinen. Die QR-IBAN sorgt dafür, dass bei der Zahlungserfassung zwingend eine QR-Referenz erforderlich ist.
Was ist bei der Umstellung auf die QR-Rechnung zu beachten?
Als Rechnungsempfänger
- Unser e-Banking kann ab dem 30. Juni 2020 mit der QR-Rechnung umgehen.
- Kontaktieren Sie Ihren Softwarelieferanten für die Umstellung der Kreditorenbuchhaltung und der Zahlungssoftware.
- Überprüfen Sie die Kreditorenstammdaten und ergänzen Sie allenfalls die QR-IBAN.
- Prüfen Sie Lesegeräte und Scanningplattformen um sicherzustellen, dass Hard- und Software QR-Codes lesen und verarbeiten können.
- Sie können das Payeye von Crealogix als Bank in Zuzwil-Kunde zu einem Vorzugspreis von CHF 218.00 anstatt CHF 248.00 im Crealogix-Shop beziehen. Das Lesegerät ist für QR Rechnungen und Einzahlungsschein geeignet und unterstützt bei der Erfassung optimal.
Als Rechnungssteller
- Instruieren Sie Ihre Kunden, denen Sie QR-Rechnungen stellen werden, ebenfalls frühzeitig Kontakt mit Ihrem Softwarepartner aufzunehmen.
- Um die QR-Rechnungen zu erstellen, benötigen Sie eine QR-IBAN sowie die Banken QR-IID. Diese IBAN und QR-IID können wir Ihnen ab sofort mitteilen, damit Sie Ihre Umstellung für die Rechnungsgenerierung frühzeitig beginnen können. Ab Einführungstag (30. Juni 2020) dürfen Sie QR-Rechnungen verschicken. Für die Umstellung des ES/ESR-Verfahrens auf die QR-Rechnung haben Sie genügend Zeit. Die Übergangsphase wird vorraussichtlich rund zwei Jahre dauern. Ein definitives Enddatum für die roten und orangen Einzahlungsscheine wurde noch nicht festgelegt.